AGB
Geschäftsbedingungen Deutschland
- Alle angebotenen Preise sind freibleibend zuzüglich
Mehrwertsteuer. Der Versand erfolgt ab Werk verpackungsfrei auf Rechnung und
Gefahr des Käufers. - Besondere Vereinbarungen sind nur
gültig, wenn diese auf unserem Auftragsschein schriftlich festgelegt sind.
Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. - Erfolgt keine ausdrückliche Vereinbarung über die
Zahlungsweise, gilt 10 Tage rein netto ohne Abzug. Die Auftragsannahme setzt
voraus, dass die Kächele GmbH nicht innerhalb 14 Tagen nach Auftragsdatum den
Auftrag widerruft. - Alle Lieferungen sind unmittelbar nach Erhalt auf ihre
Richtigkeit zu prüfen. Beanstandungen und Mängelrügen irgendwelcher Art können
nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb 8 Tagen nach Empfang schriftlich
gegenüber der Firma erfolgen. - Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare
Abweichungen der Qualität, Größe, Farbe oder des Dessins sind kein Anlass zu
Reklamationen. Bei berechtigten Beanstandungen hat der Verkäufer
das Recht, innerhalb einer angemessenen Nachlieferungsfrist mangelfreie
Ersatzware zu liefern oder nachzubessern. - Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen
Maßnahmen, unverschuldeter Betriebsstörung wird die Lieferfrist um die Dauer
der Behinderung verlängert oder der Auftrag wird storniert. Ersatzansprüche
sind in vorgenannten Fällen ausgeschlossen. Bei Lieferverzug haben wir eine Nachlieferungsfrist
von mindestens 4 Wochen. - Einwebungskarten, Druck-, Präge- und Gravurunterlagen werden
zum Selbstkostenpreis berechnet. Wir haften nicht bei Fehlern, die sich aus
den vom Abnehmer eingereichten Unterlagen (Zeichnungen,
Muster und dergleichen) für die Einwebungen, Drucke, Prägungen und Gravuren
ergeben. Bei Druckaufträgen erfolgt die Durchführung nach Druckfreigabe durch
den Kunden, die innerhalb 8
Tagen nach Zusendung erfolgen muß. Das Schweigen des Kunden gilt als
Druckgenehmigung. - Bei Aufträgen in Sonderanfertigung – z. B. mit
Einwebungen muss der Auftraggeber eine Minder- und Überlieferung von 10%
akzeptieren. - Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe
von 5,5% über Bundesbankdiskontsatz berechnet. Sonstige Gebühren (z. B.
Folge-/Gerichtskosten) gehen zu Lasten des Schuldners. Bei Nichteinhaltung der
Zahlungsziele entfallen eventuell gewährte Skonti, Rabatte. Bei Überschreiten
von Teilzahlungszielen von mehr als acht Tagen wird der gesamte Restbetrag auf
einmal fällig und ist innerhalb weiterer fünf Tage zu zahlen. - Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung verfügbares Eigentum des Verkäufers, auch dann, wenn die Ware an
Dritte weitergegeben wurde. (Verlängerter Eigentumsvorbehalt). - Der Handelsvertreter ist nur bei
Vorlage unserer schriftlichen Vollmacht — bezogen auf diesen einzelnen
Auftrag — inkassoberechtigt, wobei die Inkassovollmacht dem Kunden zum Nachweis
mit der Quittung auszuhändigen ist. - Für diesen Vertrag findet das deutsche
Recht Anwendung. Erfüllungsort ist Laichingen. Der Gerichtsstand ist Ulm,
Deutschland. Im Falle eines Rechtsstreits findet das Verfahren in Ulm in Deutschland statt. - Für den Fall, dass der Unternehmer nach
den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt ist, vom Kunden Schadenersatz, z. B.
wegen Nichterfüllung zu verlangen, werden 35% des (Netto-) Vertragswertes
vereinbart. Der Schadenersatz
ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Unternehmer einen höheren oder
der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
Stand 12.04
Geschäftsbedingungen Schweiz
- Alle angebotenen Preise sind
freibleibend zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Versand erfolgt ab Werk,
verpackungsfrei auf Rechnung und Gefahr des Käufers. - Besondere Vereinbarungen sind nur
gültig, wenn diese auf unserem Auftrag schriftlich festgelegt sind. Mündliche
Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. - Erfolgt keine ausdrückliche
Vereinbarung über die Zahlungsweise, gilt 10 Tage rein netto ohne Abzug.
Die Auftragsannahme setzt voraus, dass die Kaechele GmbH nicht innerhalb 14
Tagen nach Auftragsdatum
den Auftrag widerruft. - Alle Lieferungen sind unmittelbar
nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Beanstandungen und Mängelrügen
irgendwelcher Art können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb 8 Tagen
nach Empfang schriftlich gegenüber der Firma erfolgen. - Handelsübliche oder geringe,
technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Grösse, Farbe oder des
Dessins sind kein Anlass zu Reklamationen. Bei berechtigten Beanstandungen hat
der Verkäufer das Recht, innerhalb einer angemessenen Nachlieferungsfrist
mangelfreie Ersatzware zu liefern oder nachzubessern. - Bei höherer Gewalt,
Arbeitskampfmassnahmen, behördlichen Massnahmen, unverschuldeter Betriebstörung
wird die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung verlängert oder der Auftrag
wird storniert. Ersatzansprüche sind in vorgenannten Fällen ausgeschlossen.
Bei Lieferverzug haben wir eine Nachlieferungsfrist von mindestens 4 Wochen. - Einwebungskarten, Druck-, Präge- und
Gravurunterlagen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Wir haften nicht bei
Fehlern, die sich aus den vom Abnehmer eingereichten Unterlagen (Zeichnungen,
Muster und dergleichen) für die Einwebungen, Drucke, Prägungen und Gravuren
ergeben. Bei Druckaufträgen erfolgt die Durchführung nach Druckfreigabe durch
den Kunden, die innerhalb 8 Tagen nach Zusendung erfolgen muss. Das Schweigen
des Kunden gilt als Druckgenehmigung. - Bei Zahlung nach Fälligkeit werden
Verzugszinsen in Höhe von 5,5% über Bundesbankdiskontsatz berechnet. Sonstige
Gebühren (z. B. Folge-/Gerichtskosten) gehen zu Lasten des Schuldners. Bei
Nichteinhaltung der Zahlungsziele entfallen eventuell gewährte Skonti,
Rabatte. Bei Überschreiten von Teilzahlungszielen von mehr als acht Tagen wird
der gesamte Restbetrag auf einmal fällig und ist innerhalb weiterer fünf Tage
zu zahlen. - Die gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung verfügbares Eigentum des Verkäufers, auch dann, wenn
die Ware an Dritte weitergegeben wurde. (Verlängerter Eigentumsvorbehalt) - Der Handelsvertreter ist nur bei
Vorlage unserer schriftlichen Vollmacht, bezogen auf diesen einzelnen Auftrag,
inkassoberechtigt, wobei die Inkassovollmacht dem Kunden zum Nachweis mit der
Quittung auszuhändigen ist. - Für diesen Vertrag findet das deutsche Recht Anwendung.
Erfüllungsort ist Laichingen. Der Gerichtsstand
ist Ulm, Deutschland. Im Falle eines Rechtsstreits findet das Verfahren nicht in der Schweiz, sondern in
Ulm in Deutschland statt. Die schweizerischen Gerichtsstandregeln, wonach jede
natürliche Person an ihrem Sitz verklagt werden muss, haben keine Geltung. - Für den Fall, dass der Unternehmer
nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt ist vom Kunden Schadenersatz z.
B. wegen Nichterfüllung zu verlangen, werden 35% des (Netto-) Vertragswertes
vereinbart. - Der
Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Unternehmer einen
höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
Stand 06.01
